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Hundehaufen: Marseille muss Schadenersatz zahlen

Veröffentlicht: 19 Januar 2010 13:20
Verändert : 19 Januar 2010 14:29

MARSEILLE - Die Stadt Marseille muss einer Frau Schadensersatz zahlen, die 2001 auf einem Hundehaufen ausgerutscht war und sich schwer verletzt hatte.

Das hat der Gerichtshof in Marseille angeordnet.

Laut der französischen Zeitung Libération hatte das Gericht die Klage von Frau O. 2007 noch abgewiesen und folgte damit der Verteidigung der Gemeinde.

Diese hatte erklärt, dass Fußgänger mit "normaler Aufmerksamkeit" dem Haufen mit einer Slalombewegung hätten ausweichen können.

Für den Berufungsrichter wog die Tatsache, dass die Gemeinde ihre Pflicht, den Bürgersteig "regelmäßig zu säubern", vernachlässigt hatte, schwerer.

Denn eine regelmäßige Reinigung des Bürgersteigs sei grundlegend für die Sicherheit der Fußgänger, so der Richter.

Die französische Justiz kann den inzwischen neun Jahre alten Hundehaufen aber noch nicht ad acta legen. Erst müssen die Verletzungen, die sich Frau O. zugezogen hatte, von einem Gutachter geprüft werden bevor die Höhe des Schadensersatzes festgestellt werden kann.

© ANP/jj
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