Schnellere Entschädigung für NS-Opfer
| Veröffentlicht: | 5 Februar 2010 09:40 |
| Verändert : | 5 Februar 2010 09:41 |
WASHINGTON - Versicherungen sollen künftig gezwungen werden, Namen von Versicherten während des Dritten Reichs zu veröffentlichen.
Abgeordnete des US-Kongresses wollen damit sowohl den Holocaust-Überlebenden als auch deren Nachfahren die Durchsetzung ihrer Forderungen nach Entschädigungszahlungen durch Versicherungen vor Gericht erleichtern.
Ein am Donnerstag im Repräsentantenhaus eingebrachter Gesetzentwurf will in den USA tätige Versicherungsunternehmen zwingen, die Namen von Versicherten während der Zeit des Dritten Reichs zu veröffentlichen.
Persönliche Dokumente meist zerstört
Oft sind Versicherungen die einzigen, die die Existenz von Ansprüchen auf Versicherungssummen nachweisen können, da die Nationalsozialisten keine Totenscheine für Opfer der Konzentrations- und Vernichtungslager ausstellten und auch polizeiliche und persönliche Dokumente meist zerstört wurden.
Versicherungsunternehmen hätten Holocaust-Überlebenden und deren Familien "zu lang" ihre Rechte verwehrt, sagte die führende Republikanerin im außenpolitischen Ausschuss des Repräsentantenhauses, Ileana Ros-Lehtinen, die das Gesetz einbrachte.
Experten zufolge laufen vor US-Gerichten Verfahren über Entschädigungszahlungen in einem Umfang von mehreren hundert Milliarden Dollar. Ros-Lehtinen hatte bereits im Jahr 2007 einen ähnlichen Gesetzentwurf im US-Kongress eingebracht.
| © AFP/jj |
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